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82b ÜBERPRÜFUNG

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82b ÜBERPRÜFUNG

82b Überprüfung von Ihrem Fachmann

Jeder gewerberechtlich genehmigter Betrieb muss alle 5 Jahre einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden, um die Übereinstimmung mit den Genehmigungsbescheiden sowie den gesetzlichen Bestimmungen nachweisen zu können. Dieser gesetzlichen Prüfpflicht ist ohne weitere Aufforderung durch die Gewerbebehörde nachzukommen.

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